Wahlärztin – was bedeutet das für Sie?

Als Wahlärztin besitze ich keinen Vertrag mit den Krankenkassen. Das bedeutet für Sie als Patientin, dass Sie die Honorarnote zunächst selbst bezahlen und dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

 

Bei sofortiger Bezahlung (bar oder Bankomat) bieten wir Ihnen als Service an, die Honorarnote mit Antrag auf Kostenersatz bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.
Wir informieren Sie gerne über die voraussichtlich entstehenden Untersuchungskosten.

Warum zum Wahlarzt?

 

  • genügend Zeit für Ihre Anliegen
  • ausführliche Aufklärung und umfassende Beratung
  • kaum Wartezeiten vor Ort
  • stressfreie Untersuchung in angenehmer Atmosphäre
  • Blutabnahmen führe ich in der Ordination selbst durch